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   BSG, 26.03.2019 - B 10 EG 15/18 B   

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https://dejure.org/2019,10775
BSG, 26.03.2019 - B 10 EG 15/18 B (https://dejure.org/2019,10775)
BSG, Entscheidung vom 26.03.2019 - B 10 EG 15/18 B (https://dejure.org/2019,10775)
BSG, Entscheidung vom 26. März 2019 - B 10 EG 15/18 B (https://dejure.org/2019,10775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Elterngeld unter Berücksichtigung von Arbeitslosengeld; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Formgerechte Darlegung einer Verfas...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Elterngeld unter Berücksichtigung von Arbeitslosengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 26.03.2019 - B 10 EG 15/18 B
    Das LSG hat sich zur Begründung wie vor ihm das SG auf die Rechtsprechung des Senats zur Nichtberücksichtigung von Alg bei der Elterngeldberechnung bezogen (Hinweis auf Senatsurteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - Juris).

    Vor allem aber geht sie nicht näher auf das von den Vorinstanzen herangezogene Senatsurteil zur Frage des Ausschlusses von Alg aus der Bemessungsgrundlage des Elterngelds ein (Senatsurteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - Juris RdNr 33 ff).

  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Festlegung unterschiedlicher

    Auszug aus BSG, 26.03.2019 - B 10 EG 15/18 B
    Ebenso wenig setzt sie sich mit der Senatsrechtsprechung zur fehlenden Analogiefähigkeit der gesetzlichen Vorschriften über die Verschiebung des Bemessungszeitraums auseinander (vgl Senatsurteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1 = BeckRS 2016, 72496 RdNr 23 ff mwN).
  • BSG, 01.06.2017 - B 10 ÜG 30/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsgebühren bei

    Auszug aus BSG, 26.03.2019 - B 10 EG 15/18 B
    Wer eine Verfassungsverletzung geltend macht, darf sich dabei nicht auf die bloße Benennung angeblich verletzter Rechtsgrundsätze beschränken, sondern muss unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und ggf des BSG zu den gerügten Verfassungsnormen in substantieller Argumentation darlegen, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (Senatsbeschluss vom 1.6.2017 - B 10 ÜG 30/16 B - SozR 4-1500 § 183 Nr. 14 RdNr 16 mwN).
  • BSG, 21.08.2017 - B 9 SB 11/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BSG, 26.03.2019 - B 10 EG 15/18 B
    Um die Klärungsbedürftigkeit ordnungsgemäß darzulegen, muss sich der Beschwerdeführer daher ua mit Wortlaut, Kontext und ggf der Entstehungsgeschichte des fraglichen Gesetzes sowie der einschlägigen Rechtsprechung auseinandersetzen ( BSG Beschluss vom 21.8.2017 - B 9 SB 11/17 B - Juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 11.07.2017 - B 9 SB 15/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.03.2019 - B 10 EG 15/18 B
    Es ist nicht Aufgabe des BSG aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers selbst eine Rechtsfrage zu formulieren, der möglicherweise grundsätzliche Bedeutung zukommen könnte ( BSG Beschluss vom 11.7.2017 - B 9 SB 15/17 B - Juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 15.04.2015 - B 10 LW 8/14 B

    (Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BSG, 26.03.2019 - B 10 EG 15/18 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern die Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (Senatsbeschluss vom 15.4.2015 - B 10 LW 8/14 B - Juris RdNr 4 mwN).
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